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News

  • Video-Elternberatung für die Ehescheidung im Rahmen eines Online-Kurses, jederzeit verfügbar: https://www.scheidungselternberatung.at/
  • Neue Verbraucher-Gewährleistungsfrist ab 1.1.2022: die gesetzliche Vermutungsfrist, wonach der Mangel schon zum Erwerbszeitpunkt vorlag, wurde (von bisher 6 Monaten) auf 1 Jahr verdoppelt, die Klagefristen wurden verlängert. Für digitale Inhalte (Software, Apps) gibt es eine Aktualisierungspflicht. Das Gesetz heißt Verbrauchergewährleistungsgesetz kurz: VGG (K&K, 1.1.2022)
  • COVID-19 Miet-Entscheidungen zu § 1104 ABGB: Mit den Entscheidungen 3Ob78/21y vom 21.10.2021 (Solarstudio) und der weiteren 3Ob 184/21m (Kosmetik- und Nagelstudio) hat der OGH die "Befreiung" von Mietzinszahlungen bei Covid-Sperre bestätigt (K&K am 15.12.2021, Die Presse, Der Standard)
  • Unverschuldet SCHIMMEL in der Wohnung: Auch nachträglich 50% Mietzinsminderung möglich. - Voraussetzung ist die frühzeitige Rüge beim Vermieter; wer trotzdem volle Miete weiterzahlt, kann dann hinterher (bis 3 Jahre zurück) Geld zurück verlangen. OGH E 1Ob55/21a v 04.05.2021 (Die Presse, 21.06.2021)
  • COVID-19-Einkommensverlust - Kindesunterhalt herabsetzen lassen: Geht das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteiles nachweislich zurück, sollte die Herabsetzung des Kindensunterhalts ("Alimente") beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden, um eine Exekution zu vermeiden. (K&K, 17.01.2021
  • COVID-19-Quarantäne - Achtung, Kostenersatz für Entgeltfortzahlung nur bei Bescheid! Wenn Mitarbeiter in die Quarantäne gehen müssen und einen "Absonderungsbescheid" erhalten, bekommt der Arbeitgeber Kostenersatz für die Entgeltfortzahlung nach dem Epidemiegesetz. Wichtig ist, den Arbeitnehmen aufzufordern, den Bescheid bei der Behörde zu verlangen! Ansonsten kommt der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber in Beweisnotstand. (Barbara Klinger, DerStandard am 09.11.2020)
  • Filmen und Fotografieren zu Beweiszwecken ist zulässig, Weitergabe der Daten an Dritte nicht!  Es sind jedoch die Interessen abzuwägen, also Vorsicht. (E des OGH vom 20.05.2020 zu 6Ob206/19s)
  • Achtung bei Rechtsgeschäftsgebühr bei Geschäftsmieten: VwGH 26.04.2018 Ra 2018/16/0040 - Bei Kündigungsvezicht des Mieters für 10 Jahre wurde die Kündigungsmöglichkeit der Vermieterseite "als unrealistisch" und höchst gering bewertet, Ergebnis: Rechtsgeschäftsgbühr aus 13fachem Jahreszins!! ("Der Standard", Sascha Verovnik, 27.09.2018)
  • Ex-Novomatic-Partner darf nicht Rechtsberatung bei Klagen gegen Spielverlust (gegen Anteilsbeteiligung) anbieten, dies ist "Winkelschreiberei". OGH 8Ob14/18i ("Die Presse" am 30.08.2018)
  • Wir beglückwünschen Frau Mag. Katharina HUBEL zur Angelobung als Rechtsanwältin und Verteidigerin in Strafsachen, eingetragen bei der Rechtsanwaltskammer für Kärnten!(K&K, 20.03.2018)
  • Ab 1.1.2018 - GmbH-Errichtung vereinfacht: Eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, kann ab diesem Zeitpunkt vereinfacht gegründet werden (§ 9a GmbHG neu). Bei der vereinfachten Gründung kann auf eine standardisierte Errichtungserklärung zurückzugegriffen und die GmbH ohne Notar per Bürgerkarte bzw Handysignatur registriert werden. Voraussetzung ist die physische Identifizierung im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage durch eine Bank. (K&K, 26.12.2017)
  • Rechtsgeschäftgebühren für Mietverträge von Wohnräumen die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind ABGESCHAFFT (siehe BGBl. I Nr. 147/2017 vom 10. November 2017). (K&K, 15.11.2017)
  • Wir sind übersiedelt - Neuer Kanzleisitz: Hans-Gasser-Platz 6b/2.Stock in Villach. Völlig barrierefrei erreichbar vom angrenzenden öff.Parkplatz "APCOA-Steinwenderstraße 9" (Parken um nur € 1,40/Std). (K&K, 30.04.2017)
  • VfGH spricht Exekutivorganen Rechtsanspruch nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz zu: Mit Entscheidung vom 15.10.2016 zu G 339/2015 hat der VfGH  den §9 Abs 4 des „Bundesgesetzes über besondere Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene“ (Wachbediensteten-Hilfeleistungsgesetz - WHG), BGBl Nr 177/1992, als gleichheitswidrig und damit als verfassungswidrig aufgehoben. Der aufgehobene Absatz 4 des § 9 WHG lautet(e):  „Auf die Leistungen des Bundes nach den Abs1 bis 3 besteht kein Rechtsanspruch.“ - Ab sofort besteht ein Rechtsanspruch! (Die Presse, 12.12.2016)
  • Gegen den Zaun klopfen ist Ruhestörung: € 500 Verwaltungsstrafe bestätigte der Verwaltungsgerichtshof bei einem Niederösterreicher, der nächtens gegen den Zaun des benachbarten Grundstückes klopfte. Obwohl nicht besonders laut, sei Lärm bereits dann störend, wenn er wegen seiner Art und Intensität "geeignet ist, das Wohlbefinden eines gesunden Menschen zu stören." Ungebührlicherweise werde Lärm dann erregt, wenn jemand die Rücksichten vermissen lässt, "die die Umwelt verlangen kann." (Ra 2016/03/0062) (Philipp Aichinger, "Die Presse", Rechtspanorama am 05.09.2016)
  • Internetnutzer ist kein "Rundfunkteilnehmer": Der VwGH hat entschieden, dass alle diejenigen, die ein Radio-Hören nur über Internet nachweisen können, keine GIS-Gebühren zahlen müssen. Ein Computer (hier mit Breitbandanschluss) ist keine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des RGG (VwGH E Ro 2015/15/0015-3 v 30.6.2015)
  • Dash-Cam ist nicht datenschutzkonform:  Das österr Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Videoaufzeichnungen im Auto, die auch zur Aufklärung von Unfallhergängen entwickelt wurde, als nicht datenschutzrechtskonform und damit als verbotene Videoüberwachung eingestuft. - Derartige Armaturenbrett- (=dash-)-Kameras filmen während der Fahrt mit. Die Daten der jeweils vergangenen 60 Sekunden und auch der jeweilige GPS-Standort werden ständig neu geschrieben;  erst wenn die Kamera, etwa durch einen Unfall, stärker erschüttert wird oder der Benützer einen SOS-Knopf drückt, legt die Kamera die aufgezeichnete Minute davor und 30 Sek nach der Auslösung auf Speicher. Es liege eine „systematische, fortlaufende Feststellung von Ereignissen durch technische Bildaufnahmegeräte“ vor, und zwar durch kontinuierliches Filmen, bei dem grundsätzlich der öffentliche Raum überwacht werde. Ob das Material auch von einem Betrachter ausgewertet werden könne oder nicht, sei irrelevant. Und Videoüberwachungen im öffentlichen Raum seien Sache der Sicherheitsbehörden, so das BVwG (Gz: W214 2011104-1/9E). Es drohen Verwaltungsstrafen bis Euro 25.000. ("Die Presse", 21.02.2015)
  • Verjährungsfrist bei Schaden durch Frankenkredit 3 Jahre! Die Frist des § 1489 ABGB beginnt grundsätzlich mit Kenntnis der Kursverluste (Primärschaden). Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Geschädigte die Höhe des Schadens noch nicht beziffern kann, ihm nicht alle Schadensfolgen bekannt oder diese noch nicht zur Gänze eingetreten sind, sodass nur eine Feststellungsklage möglich ist. Ein Schaden auslösendes Ereignis wäre etwa ein Beratungsgespräch mit dem Bankberater, in dem von der Konvertierung des Schweizer-Franken-Kredites abgeraten wurde. Dies geschah in einzelnen Fällen mit dem Argument, dass der Eurokurs im Verhältnis zum Schweizer Franken nicht mehr absinken könne, da die Schweizer Notenbank den Franken bei einem Kurs von 1,20 "eingefroren" hatte.- Häufiger war wohl Fehlberatung im Zusammenhang mit "Stop-Loss-Orders". Vielen Kreditnehmern wurde mit diesem Instrument die Illusion einer absoluten Absicherung gegenüber hohen Kursverlusten vermittelt. Dass im Falle der Wechselkursfreigabe diese nicht im gewünschten Ausmaß wirksam sein werden, wäre vorhersehbar gewesen. Denn der Stop-Kurs garantiert keinen bestimmten Kurs, sondern löst eine Verkaufsorder aus. Und der Verkaufskurs kann, wie im Franken-Fall, dann deutlich tiefer liegen. (Karim Weber, "Der Standard", 9.2.2015) - Und, eine private Rechtsschutzversicherung muss decken (VKI gg ARAG SE, E OGH 7Ob191/14k vom 26.11.2014, Wirtschaftsblatt, APA am 19.2.15)
  • Kein hohes Honorar mehr für Erbensuche: Genealogen-Kanzleien durften bisher bis zu 40% des Erbes der von ihnen gefundenen Erben (unter dem Titel "Geschäftsführung ohne Auftrag") verlangen, ob das die Erben wollten oder nicht; sie wurden nun vom OGH (Entscheidung 3 Ob 228/13w) gebremst. Entgegen der bisherigen Rspr behalten Erbenforscher ihren Anspruch nun nur mehr dann, wenn sie die Erben nach dem Auffinden sofort fragen, ob sie weiter tätig sein dürfen. Sonst verlieren sie ihre Ansprüche, die sich aus der weiteren Arbeit ergeben. - Selbst dann, wenn in diesem Zeitpunkt dann ein Vertrag geschlossen wird, könnte dieser vom Erben später uU wegen "laesio enormis" angefochten werden, meint der Notariatssubstitut Andreas Tschugguel ("Die Presse", 13.10.2014)
  • Vorratsdatenspeicherung außer Kraft: Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte, der Verfahssungsgerichtshof (VfGH) hat das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig“ und "unverhältnismäßig“ erklärt. Laut den Verfassungsrichtern handelte es sich bei der bisherigen Regelung um einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte", die nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang stehen. Zudem sei die Verfolgung durch die Behörden mittels Vorratsdaten zu breit gestreut und würden nicht gezielt der Bekämpfung schwerer Verbrechen dienen. - Zuvor hatte schon der EuGH mit E vom 8.4.2014 zu GZ C-293/12 und C-594/12 die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte bezeichnet und die EuRL 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten aufgehoben. - Der Verband der Internetanbieter Österreichs, die ISPA, zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über das Urteil.  (ck, DiePresse 27.06.2014, DerStandard 30.06.2014)
  • OGH: Adresse eines Rechtsanwaltes ist schutzwürdig: die Angaben in einem Zeitungsartikel, der auch ein Bild zeigte, machten es interessierten Lesern möglich, die Wohnadresse eines Strafverteidigers ohne großen Aufwand ausfindig zu machen. In der E des OGH zu 4 Ob124/13h wird gesagt, das auch von Printmedien das Interesse an der Wahrung der Anonymität (Art 8 EMRK) dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Recht der Medieninhaberin an Berichterstattung (Art 10 EMRK) gegenüberzustellen ist. Die Abwägung ging zugunsten des Anwalts aus, denn für den OGH lag es auf der Hand, dass die Bekanntgabe der Adresse eines Strafverteidigers in dessen berechtigte Sicherheitsinteressen eingreift. (Die Presse, 26.03.2014)
  • www.koechl.com - neue Homepage Online (K&K,15.03.2014)
  • Ab 16.3.2013: Neue gesetzliche Zinsen im Unternehmerbereich und bei Arbeitsrechtsforderungen, nun erhöht "9,2% über Basiszinssatz"; monatliche Mieten sind nun nach dem MRG frühestens am 5. eines Monats fällig. - Die gesamte Regelung findet sich unter Suchwort: "Zahlungsverzugsgesetz" im Internet (KKoffice 10.3.2013)
  • Mobbing am Arbeitsplatz - Ohne Abhilfe droht Schadenersatz: Macht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf fortgesetztes Mobbing der Arbeitskollegen (Beschimpfungen, Schikanen) aufmerksam, muss dieser unverzüglich Abhilfe schaffen. In der Wahl seiner Mittel ist er zwar frei, aber wenn er nur halbherzig reagiert und sich nichts ändert, ist er dem Arbeitnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig (E des OGH vom 16.11.2012, 9ObA131/11x)  (DerStandard 19.12.2012)
  • Frau Mag. Katharina Hubel verstärkt ab heute unser Team als Rechtsanwaltsanwärterin (K&K 3.12.2012):
  • EU-Führerschein auch in Ö: Ab 19.Jänner 2013 wird er ausgestellt, er gilt für 15 Jahre. Er kostet bei Erstausstellung, ein Austausch (zB nach Verlust eines alten) € 49,50. - Alle davor, also bis 18.1.2013 ausgestellten "alten" Führerscheine, gelten bis 19.Jänner 2033. (K&K 10.10.2012)
  • Gratulation: Unsere Mitarbeiterin Anja Fischer hat ihre Lehrabschlussprüfung zur "Rechtskanzleiassistentin" und zur "Bürokauffrau" mit "Gutem Erfolg" abgeschlossen. Wir gratulieren herzich und sind sehr stolz auf sie. (K&K 1.8.2012)
  • OGH entscheidet erneut zu Mietvertragsklauseln: Mit E 2Ob215/10x v 27.2.2012 (Fundstelle: ZAK2012,112) sind wieder bisher durchaus übliche Standard-Klauseln als "gesetz- und sittenwidrig" aufgehoben worden. Obwohl etwa der OGH festhält, dass die Verpflichtung zum Ausmalen oder anderer Renovierungsarbeiten grundsätzlich weder gegen MRG noch KSchG verstößt, so kann eine derartige Bstimmung trotzdem sittenwidrig sein, wenn sie den Vermieter einseitig bevorzugt und nicht nur auf Fälle übermäßiger Abnutzung beschänkt ist. Ungültig sind etwa ungenaue BK-Definitionen, vollständiges Untervermietverbot im Vollanwendungsbereich des MRG, die unbedingte Duldungspflicht von Erhaltungsarbeiten. Konventionalstrafen für den Fall verspäteter Wohnungsübergabe snd aber zulässig. -  Es wird damit immer schwerer vorherzusagen, ob  Klauseln "halten". (K&K, 6.5.2012).
  • Ab 1.4.2012 Immobilien-Spekulationsgewinn neu geregelt: Ist ein Grundstück am 31.3.2012 nicht steuerverfangen (d.h.„alte Spekulationsfrist“ 10 Jahre ist abgelaufen), wird bei Veräußerung dieser Grundstücke der Gewinn wie folgt ermittelt: a.) Grundsätzlich: pauschal 14 % des Veräußerungserlöses, sodass sich unter Anwendung des Steuersatzes von 25 % eine effektive Steuerbelastung von 3,5 % des Veräußerungserlöses ergibt; b.) bei Umwidmung nach dem 31.12.1987: Pauschal 60 % des Veräußerungserlöses, sodass sich unter Anwendung des Steuersatzes von 25 % eine effektive Steuerbelastung von 15 % des Veräußerungserlöses ergibt. Steuerfrei bleibt der Verkäufer nur dann, wenn er selbt seit Anschaffung im verkauften Objekt mindestens 2 Jahre oder in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre seinen Hauptwohnsitz hatte  und diesen aufgibt. - Beim Verkauf von ab 1.4.2012 angeschafften Immobilien oder Immobilien, die steuerverfangen sind (d.h.„alte Spekulationsfrist“ 10 Jahre ist noch nicht abgelaufen) ist grundsätzlich eine Steuer von 25% des Verkaufserlöses Veräußerungserlöses (vermindert um die Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten, Herstellungsaufwendungen) zu zahlen. Ein Antrag auf "Regelbesteuerung" ist möglich. Details weiß ihr Vertragsverfasser oder Steuerberater. (K&K, 2.4.2012).
  • Internet-Tool für Lohnpfändungs-Berechnung: Die Wiener Schuldnerberatung bietet für Arbeitgeber unter www.drittschuldner.at ein Service-Tool mit Tipps und einem Berechnungsprogramm für Lohnabzüge an. Feine Sache! Wir haben es probiert, funktioniert sehr gut! (APA/DerStandard 10.05.2011)
  • Generelles Haustierverbot ist unzulässig: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit E 2 Ob73/10i ein in vielen Mietverträgen enthaltenes allgemeines Verbot, Haustiere zu halten, aufgehoben, weil „davon wohnungsübliche Kleintiere, etwa Zierfische, Ziervögel, Hamster, etc. nicht ausgenommen sind.“ In alten Verträgen enthaltene General-Ausschlüsse sind damit unwirksam; für neue Verträge sollte so etwas entsprechend angepasst werden. Weiters wird in der E die Klausel, „die Wohnung im Zustand wie bei Übernahme zurück zu geben, als „gröblich benachteiligend“ aufgehoben, weil die normale Abnutzung durch die Miete abgegolten ist. (DiePresse 07.02.20101, LexisNexisNews, DerStandard, heute.at 09.02.2011)
  • Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit: - Der Anschein reicht. Der OGH sagt in seiner E 4Ob143/10y v 18.1.2011, dass bei einem hohen Streitwert in einer offenkundig heiklen Angelegenheit die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Sportverein den Anschein einer über den normalen kollegialen Umgang hinausgehenden Nahebeziehung nahelegt, der die Ablehnung rechtfertigt.
  • AvW-Beraterhaftung - Schadenersatz bei Versprechen "Veranlagung wie ein Sparbuch": Der OGH hat mit E 6 Ob 221/10h die Vorinstanzen bestätigt, wonach der Berater für den Verlust der Papiere haftet. Der (gewerbliche) Berater hatte gegen "Wohlverhaltensregeln" verstoßen. (DiePresse 24.01.2011).